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   OLG Hamm, 30.01.2015 - I-26 U 5/14   

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https://dejure.org/2015,6895
OLG Hamm, 30.01.2015 - I-26 U 5/14 (https://dejure.org/2015,6895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2015 - I-26 U 5/14 (https://dejure.org/2015,6895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - I-26 U 5/14 (https://dejure.org/2015,6895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigengutachten sind mit besonderer Vorsicht zu bewerten im Arzthaftungsprozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße in Arzthaftungsprozessen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße im Arzthaftungsprozess

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verfahrenserleichterung in Arzthaftungsprozess (faires Verfahren)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfairer Medizin-Prozess? - Gerichte müssen bei Arzthaftungsprozessen besonders auf ein faires Verfahren achten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Im Arzthaftungsprozess gilt das Gebot des fairen Verfahrens in besonderem Maße

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Im Arzthaftungsprozess gilt das Gebot des fairen Verfahrens verstärkt

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 22.04.2015)

    Fairness im Arzthaftungsprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    In Arzthaftungsprozessen müssen die Gerichte für mehr Fairness sorgen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Gerichte müssen faires Verfahren ermöglichen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 107 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Faires Verfahren/Anhörungspflichten/Schriftliches Sachverständigengutachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichte müssen in Arzthaftungsprozessen in besonderem Maße für ein faires Verfahren sorgen - Medizinisch nicht sachkundiger Partei muss bei Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens Gelegenheit zur Stellungnahme zu schwierigen medizinischen Fragen gegeben werden ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigengutachten sind mit besonderer Vorsicht zu bewerten im Arzthaftungsprozess

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftliches Sachverständigengutachten kann im Arzthaftungsprozess anzufordern sein

  • aerztezeitung.de (Pressekommentar, 22.04.2015)

    Erschreckende Klarstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Andernfalls wäre sie in den meisten Fällen nicht in der Lage, dem Sachverständigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf mögliche Lücken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widersprüche im Gutachten aufzuzeigen (Grundsätze seit: BVerfG VersR 1979, 907, 911, BGH VersR 1982, 168; VersR 1984, 661f; VersR 1988, 914).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Im Übrigen wäre auch die Übermittlung zu Ende Januar 2011 noch immer als "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO - die Vorschrift wird entsprechend angewandt - anzusehen, weil die Dauer der Verzögerung unerheblich ist, wenn sie vom Gericht und nicht vom Kläger veranlasst wurde (BGHZ 103, 20, 28; NJW 2003, 2830, 2831; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Im Übrigen wäre auch die Übermittlung zu Ende Januar 2011 noch immer als "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO - die Vorschrift wird entsprechend angewandt - anzusehen, weil die Dauer der Verzögerung unerheblich ist, wenn sie vom Gericht und nicht vom Kläger veranlasst wurde (BGHZ 103, 20, 28; NJW 2003, 2830, 2831; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Im Übrigen wäre auch die Übermittlung zu Ende Januar 2011 noch immer als "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO - die Vorschrift wird entsprechend angewandt - anzusehen, weil die Dauer der Verzögerung unerheblich ist, wenn sie vom Gericht und nicht vom Kläger veranlasst wurde (BGHZ 103, 20, 28; NJW 2003, 2830, 2831; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 261/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Dabei ist dem Privatgutachten dieselbe Aufmerksamkeit zu schenken wie dem gerichtlich bestellten Sachverständigen (BGH VersR 2001, 525; VersR 2009, 1406).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Andernfalls wäre sie in den meisten Fällen nicht in der Lage, dem Sachverständigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf mögliche Lücken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widersprüche im Gutachten aufzuzeigen (Grundsätze seit: BVerfG VersR 1979, 907, 911, BGH VersR 1982, 168; VersR 1984, 661f; VersR 1988, 914).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Andernfalls wäre sie in den meisten Fällen nicht in der Lage, dem Sachverständigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf mögliche Lücken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widersprüche im Gutachten aufzuzeigen (Grundsätze seit: BVerfG VersR 1979, 907, 911, BGH VersR 1982, 168; VersR 1984, 661f; VersR 1988, 914).
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 92/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehrlerhaften Behandlung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
    Andernfalls wäre sie in den meisten Fällen nicht in der Lage, dem Sachverständigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf mögliche Lücken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widersprüche im Gutachten aufzuzeigen (Grundsätze seit: BVerfG VersR 1979, 907, 911, BGH VersR 1982, 168; VersR 1984, 661f; VersR 1988, 914).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 1 U 39/18

    Höhe des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Um nicht gegen das Gebot eines fairen Verfahrens zu verstoßen, hätte das Landgericht jedoch gemäß der Rechtsprechung des OLG Hamm, Urteil vom 30. Januar 2015, 26 U 5/14 das Verfahren fortführen müssen.

    Insbesondere ist einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners über schwierige medizinische Fragen nach Vorliegen eines Gutachtens nochmals Stellung zu nehmen (OLG Hamm, Urteil vom 30. Januar 2015, 26 U 5/14, Rn. 46, zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch - anders als in dem Sachverhalt über den das OLG Hamm mit Urteil vom 30. Januar 2015, 26 U 5/14 zu entscheiden hatte - nicht ersichtlich, dass es der Klägerin nicht möglich gewesen wäre, im Termin weitere Einwendungen vorzubringen.

  • LG Bielefeld, 27.07.2020 - 4 O 303/07
    Nach der Aufhebung des Urteils vom 29.11.2013 und der Zurückverweisung des Verfahrens durch das OLG Hamm (Urteil vom 30.01.2015, 26 U 5/14) hat die Kammer weiter Beweis erhoben durch Einholung eines weiteren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. K. und durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. O. , durch ergänzende Anhörung beider Sachverständigen sowie durch Vernehmung der Zeuginnen P. und Q. .
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